Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.Allgemeines
Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schiftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir erkennen abweichende Bestimmungen des
Bestellers auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers den Auftrag
vorbehaltlos ausführen.
II.Angebot, Auftragsbestätigung
1.Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form,
Farbe und /oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.Ein Liefergeschäft auf Grund einer Bestellung des Kunden kommt durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
III.Preise
Wir sind an die vereinbarten Preise 4 Monate - vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an
gerechnet - gebunden. Im Anschluß daran erfolgt die Berechnung zu den jeweils am Tage
des Versandes geltenden Preise zzgl. der zu diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer.
Die Preise verstehen sich ab unserem Lager.
Bei vorgepackten Artikeln liefern wir jeweils in kleinsten verfügbaren Verpackungseinheiten.
Kommt es fallweise zu stückweisen Auslieferung, so werden pro angebrochener Verpackungs-
einheit für den erhöhten Handlingaufwand ein 10% Zuschlag auf den Warennettowert als
Servicekosten berechnet.
IV.Zahlungsbedingungen
1.Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung
fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum gewähren wir 2%
Skonto. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
2.Rechnungsbeträge unter EUR 50,00 sind sofort ohne Abzug rein netto zahlbar.
3.Reparatur- oder Werkzeuginstandsetzungsrechnungen sind sofort netto ohne Abzug von
Skonto zahlbar.
4.Wird das Zahlungsziel überschritten, haben wir das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne
Mahnung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatz zu berechnen. Dieser Zinssatz ist höher
anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen.
5.Tritt nach Auftragserteilung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Bestellers ein oder wird uns eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögens-
verhältnisse erst nach Auftragserteilung bekannt, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl
entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.
6.Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung.
7.Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechts-
kräftig festgestellt sind. Die Abtretung von Ansprüchen des Bestellers gegenüber uns wird
ausgeschlossen.
8.Wir behalten uns vor, bei Erstbestellungen oder Fehlen von Kreditdaten eine Sofortauslie-
ferung nur gegen Vorkasse oder Nachnahme durchzuführen.
V.Lieferung
1.Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.Sollte die Lieferung inner-
halb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von
uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Eine Ein-
haltung von Fristen für Lieferungen setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedin-
gungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus.
2.Ist die Einhaltung der Lieferzeit in Folge von uns nicht beherrschbarer Umstände, wie z.B.
Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel oder Ar-
beitskampfmaßnahmen bei uns oder unseren Lieferanten nicht möglich, so verlängert sich
die Lieferzeit ohne weiteres um die Dauer dieser Umstände. Sollten die hindernden Um-
stände länger als 4 Wochen dauern, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
VI.Versandbedingungen
1.Der Versand erfolgt ab unserem Lager. Teillieferungen sind stets zulässig. Der Transport
geschieht stets auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Wenn nichts anderes vereinbart
ist, bestimmen wir die Transportmittel und den Transportweg.
2.Sonderwünsche des Bestellers (z.B. beschleunigte Versandart) werden gegen Berechnung
etwaiger Mehrkosten soweit wie möglich berücksichtigt.
3.Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so
geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. Im übrigen
geht die Gefahr -auch bei frachtfreier Lieferung- mit Übergabe der Ware an den Trans-
porteur auf den Besteller über.
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VII.Eigentumsvorbehalt
1.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Besteller sämtliche
Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Schecks gelten erst nach ihrer Einlö-
sung als bezahlt.
2.Der Besteller darf die Waren, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rah-
men des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zah-
lungsverzug befindet oder die Zahlungen eigestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden
oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich
unter Beifügung des Pfandprotokolls zu melden. Veräußert der Besteller die Ware, so
tritt er uns schon jetzt bis zur Tilgung alle unserer Forderungen, die ihm aus der Ver-
äußerung zustehenden Rechte gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten und
Sicherheiten ab. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung
unserer Ware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns jetzt schon seinen
Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in
Höhe unserer Forderungen gegen des Besteller.
3.Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten
Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Vermischung. Der Besteller tritt uns
auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Ver-
bindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
4.Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5.Der Besteller darf die abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in
Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.Übersteigt der Wert der uns
eingeräumten Sicherheit unsere Forderung gegen den Besteller um mehr als 20%, so sind
wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet.
6.Notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Besteller auf eigene Kosten
termingerecht vorzunehmen.Weiterhin ist der Besteller verpflichtet, die Kaufsache pfleg-
lich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Bestellers
übergegangen ist. Er ist verpflichtet, auf eigene Kosten den Kaufgegenstand gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
7.Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder
außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlischt das Recht zur Widerveräußerung, zur
Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der ab-
getretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugs-
ermächtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
VIII. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
Für Mängel der Lieferung - außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten - haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprü-
che wie folgt:
Für alle Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahrenübergang.
Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsfrist 12
Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert bzw. nachgeliefert, löst
dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Be-
schaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel
müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden,
ansonsten sind Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausge-
schlossen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer.
Im übrigen kann der Käufer nur Nacherfüllung, d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung
verlangen. § 439 Abs.(3) Satz 1 BGB bleibt unberührt. Warenrücksendungen durch den
Käufer bedürfen unserer vorherigen Genehmigung. Der Käufer ist jedoch berechtigt,
nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Kaufpreises zu
verlangen, wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, von uns verweigert oder schuldhaft
verzögert wird.
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Für Sachmängel unserer Waren, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Inbetriebsetzung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsan-
leitung und der einschlägigen Normen durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebensowenig ein wie für
die Folgen unsachgemäßer und ohne unserer Einwilligung vorgenommene Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den
Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
IX. Haftungsbeschränkung .
Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus nicht
ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen. In
jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schäden sowie der Höhe
nach auf den Lieferwert begrenzt.
Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Er-
füllungsgehilfen haftet der Verkäufer auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
Die gesetzlichen Regelungen der Beweislast bleiben hiervon unberührt.
Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produktionshaftungsgesetz sowie für die
Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
X. Rücktritt bei Pflichtverletzung
1.Dem Besteller steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht ver-
tragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten
haben.
2.Vorstehende Ziff. 1 gilt nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen ein verschul-
densunabhängiges Rücktrittsrecht des Bestellers ergibt. Weiterhin gilt die vorstehende
Ziff. 1 nicht bei einem Mangel der Ware. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln
des Kaufrecht, soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts
abweichendes geregelt ist.
XI.Schadensansprüche
Schadensansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere
wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Hand-
lung, sind ausgeschlossen.
XII.Erfüllungsort, Gerichtsstand
1.Erfüllungsort ist der Ort unseres Geschäftssitz. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel-
und Scheckprozesse.
2.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch wenn der Besteller seinen
Firmensitz im Ausland hat. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwen-
dung.
3.Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat, oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt
des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XIII.Verbindlichkeit des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben
die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen voll wirksam.
HILGERS Befestigungstechnik GmbH 01.04.2004